Die GOLDBECK Property Services GmbH ist bemüht, ihre Webseiten und mobile Anwendungen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates, des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der Domain www.aeppelallee-center.de veröffentlichten Website der GOLDBECK Property Services GmbH.
1. STAND DER VEREINBARKEIT MIT DEN ANFORDERUNGEN
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV HE 2019, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde. Diese Website ist mit dem Hessischen Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar. Die Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.
1.1. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Die folgenden Punkte sind mit den Vorgaben der WCAG 2.2 oder der EN 301 549 V3.2.1 derzeit nicht vereinbar und werden zeitnah behoben:
- teilweise fehlen Alternativtexte für Bilder, grafische Bedienelemente, Grafiken, Logos und Icons
- Fehlende ARIA-Landmarks
- doppelte Contentinfo-Landmarks
- Doppelte Banner-Landmarks
- Verschachtelte Landmarks
- PDF-Dokumente auf der Seite sind nicht barrierefrei
2. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 26.05.2025 erstellt.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Februar 2025 durch die GOLDBECK Property Services GmbH durchgeführten Selbstbewertung.
3. Feedback und Kontaktmöglichkeiten
Sie möchten uns bestehende Barrieren in dieser Website mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihre Rückmeldung sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie uns per E-Mail an Property-Services@goldbeck.de an.
4. Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Beauftragte der Hessischen Landesregierung für barrierefreie IT und digitale Teilhabe
Leiterin LBIT – Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Leiterin Marktüberwachungsstelle nach dem BFSG
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 – 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de